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Aktuelles zu Ambulante Versorgung i.d. Institutsambulanz (PIA)

BAG zur Rolle der PIA, Brief an Daniel Bahr zur Berufung zum Bundesminister für Gesundheit

Ambulante Versorgung i.d. Institutsambulanz (PIA)

Sehr geehrter Herr Bundesminister Bahr,

ich übermittle Ihnen meine herzlichsten Glückwünsche zu Ihrer Berufung zum Bundesminister für Gesundheit. In Zeiten des demografischen Wandels ist gerade dieses Ressort mit der großen Herausforderung verbunden, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Gewährleistung der hochwertigen medizinischen Versorgung für alle Patienten und der angemessenen Belastung der Beitragszahler und der Wirtschaft bei der Finanzierung der Krankenversicherung zu finden. Zur Lösung dieser schwierigen Aufgabe wünsche ich Ihnen viel Erfolg, die nötige Durchsetzungskraft und stets eine glückliche Hand.

Gestatten Sie mir bei dieser Gelegenheit auf zwei gesundheitspolitische Themen hinzuweisen, die die Bundesarbeitsgemeinschaft der Träger Psychiatrischer Krankenhäuser aktuell besonders bewegen.

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Aktualisiert (Mittwoch, den 25. Mai 2011 um 13:49 Uhr)

 

Zur aktuellen Situation der Psychiatrischen Institutsambulanzen (PIAs)

Ambulante Versorgung i.d. Institutsambulanz (PIA)

Seit der Arbeit der Psychiatrieenquete in den 70er-Jahren sind psychiatrische Fachkrankenhäuser sozialgesetzlich (SGB V § 118,1) legitimiert, die Gruppe der psychisch kranken Menschen zu behandeln, die wegen Art, Schwere oder Dauer ihrer Erkrankung oder wegen zu großer Entfernung zu geeigneten Ärzten auf die Behandlung durch die Krankenhäuser angewiesen sind. Seit 2000 sind auch Allgemeinkrankenhäuser mit selbstständigen, fachärztlich geleiteten psychiatrischen Abteilungen mit regionaler Versorgungsverpflichtung zur psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlung einer vertraglich vereinbarten Gruppe von psychisch Kranken gesetzlich ermächtigt (SGB V, § 118,2). Analoge Regelungen gelten auch für die Kliniken und Abteilungen für Kinder-und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie.

Aktualisiert (Dienstag, den 15. März 2011 um 18:24 Uhr)

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Regierung will Verbesserungen bei der Psychotherapeuten-Versorgung prüfen

Ambulante Versorgung i.d. Institutsambulanz (PIA)

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/MPI/STO)
Die Bundesregierung will bei der geplanten Erarbeitung eines Versorgungsgesetzes prüfen, welche Regelungen für bessere Versorgungsstrukturen und eine zielgenauere Bedarfsplanung erforderlich sind. In ihrer Antwort (17/4643) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/4470) zur Versorgung psychisch kranker Menschen im ländlichen Raum schreibt die Regierung weiter, dass fast alle Planungsbereiche derzeit als überversorgt gelten.

Aktualisiert (Dienstag, den 17. Mai 2011 um 13:44 Uhr)

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Patientencharakteristika zur Vereinbarung gemäß § 118 Abs2 SGB V

Ambulante Versorgung i.d. Institutsambulanz (PIA)

Entwurf vom 2009-11-09, PIA-AG der DKG

Anlage 1: Patientencharakteristika zur Vereinbarung gemäß § 118 Abs. 2 SGB V

Aktualisiert (Dienstag, den 15. März 2011 um 18:22 Uhr)

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