Rechtsausschuss
Berlin: (hib/BOB/STO)
Um die geplanten Änderungen im Vormundschafts- und Betreuungsrecht geht in einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses, die am kommenden Mittwoch, 23. Februar, stattfindet. In der Anhörung geht es um zwei Gesetzentwürfe: Die Bundesregierung will die Notwendigkeit eines ausreichenden persönlichen Kontakts eines Vormunds zu seinem Mündel (minderjährige Person, die unter Vormundschaft steht) ausdrücklich gesetzlich verankern, um so dessen Pflege und Erziehung wirksamer gewährleisten zu können. Diesem Ziel diene auch die ausdrückliche Klarstellung, dass die Aufsichtspflicht des Familiengerichts über die Tätigkeit des Vormunds dessen persönlichen Kontakt zu dem Mündel umfasst, schreibt die Bundesregierung in einem entsprechenden Gesetzentwurf (17/3617).
Aktualisiert (Dienstag, den 15. März 2011 um 18:25 Uhr)