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Entwurf zum Gesetz zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen
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Unterschiedlich aufwendige voll- und teilstationäre Behandlungen in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen werden derzeit mit abteilungsbezogenen tagesgleichen Pflegesätzen vergütet. Der Gesetzgeber hat deshalb im Jahr 2009 mit § 17d des Krankenhausfinanzierungsgesetzes die Selbstverwaltungspartner beauftragt, ein leistungsorientiertes und pauschalierendes Entgeltsystem auch für die Leistungen dieser Einrichtungen zu entwickeln.
Mit der Einführung des neuen Entgeltsystems soll der Weg von der krankenhausindividuellen Verhandlung kostenorientierter Budgets hin zu einer pauschalierenden leistungsorientierten Krankenhausvergütung konsequent fortgesetzt werden. Das Leistungsgeschehen soll transparenter werden.
Aktualisiert (Mittwoch, den 25. Januar 2012 um 10:12 Uhr)

