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Das Bundesverfassungsgericht zur Privatisierung des Maßregelvollzugs
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Zur Privatisierung des Maßregelvollzugs: Regelung der Anordnung von Sicherungsmaßnahmen durch private Pflegekräfte nach dem hessischen Maßregelvollzugsgesetz verfassungsgemäß
Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 2/2012 vom 18. Januar 2012
Urteil vom 18. Januar 2012 2 BvR 133/10
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde eines Maßregelvollzugspatienten zurückgewiesen, der sich gegen die Anordnung und Durchführung einer besonderen Sicherungsmaßnahme (Einschluss) durch Bedienstete einer privatisierten Maßregelvollzugseinrichtung wandte.
Über den Sachverhalt informiert die Pressemitteilung Nr. 51/2011 vom 17. August 2011.
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Eingriffsgrundlage des § 5 Abs. 3 des hessischen Maßregelvollzugsgesetzes (HessMVollzG), der Bedienstete auch privatisierter Maßregelvollzugseinrichtungen ermächtigt, bei Gefahr im Verzug vorläufig besondere Sicherungsmaßnahmen gegen einen im Maßregelvollzug Untergebrachten anzuordnen, mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zugrunde...

