Gemeinsame Resolution der DKG, des VKD und der psychiatrischen und
psychosomatischen Verbände zum Entwurf des „Gesetzes zur Einführung eines
pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische
Einrichtungen“ – Psych-EntgG –
Einführung
Im vorliegenden Gesetzesentwurf zum Psych-EntgG sind die grundlegenden
Forderungen und Änderungsvorschläge, die die Deutsche Krankenhausgesellschaft
und die betroffenen Verbände im Sinne der psychiatrischen und psychosomatischen
Kliniken in ihren jeweiligen Stellungnahmen zum Referentenentwurf geltend
gemacht haben, vom Gesetzgeber nicht aufgegriffen worden. Den Besonderheiten des
psychiatrischen und psychosomatischen Versorgungssystems und den in § 27 SGB V
rechtlich verankerten besonderen Bedürfnissen der psychisch Kranken wird in
diesem Entwurf nicht entsprochen. Die einzelnen Bestimmungen sind weitgehend an
die Vorschriften des Krankenhausentgeltgesetzes und damit an die DRG-Systematik
für den Bereich der somatischen Erkrankungen angelehnt. Insbesondere die Sorge,
dass durch eine falsche Weichenstellung des Psych-EntgG die bewährten Standards
und die erreichte Versorgungsqualität gefährdet sind, bildet die Grundlage
für diese Resolution.
Mit dem §17d des KHG hat der Gesetzgeber die Entwicklung eines leistungsorientierten Entgeltsystems für die stationäre Psychiatrie und Psychosomatik eingeleitet, die sich an den Bedürfnissen von Menschen mit psychischen Erkrankungen und Behinderungen orientieren soll, sowie es der §27 (1) des SGV vorgibt.
Aktualisiert (Donnerstag, den 15. März 2012 um 11:23 Uhr)