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Stichwort Maßregelvollzug

In Deutschland können psychisch kranke Rechtsbrecher über ein Gerichtsurteil gemäß der §§ 63 und 64 Strafgesetzbuch (StGB) im Maßregelvollzug untergebracht werden. Diese Maßregel greift auch und insbesondere dann, wenn schuldmindernde Aspekte aufgrund krankhafter psychischer Zustände wirksam werden. Bei der Maßregel handelt es sich um eine Verwahrung, die eine Sicherung analog einer Justizvollzugsanstalt mit einer psychiatrischen Behandlung verknüpft. Dies führt dazu, dass die Anordnung einer Maßregelvollzugsbehandlung durchaus analog einer Behandlung im Justizvollzug eine Sicherung beinhaltet.

Es befinden sich nahezu 6000 Personen bundesweit in Maßregelvollzugseinrichtungen, davon 2/3 in psychiatrischen Kliniken und 1/3 in Entzugsanstalten, davon wiederum circa die Hälfte aufgrund von Alkohol- und die andere Hälfte wegen Drogenkrankheiten.

 
Ansprechpartner (For)
Dr. med. Jutta Muysers, Langenfeld
Dr. med. Jutta Muysers
Chefärztin
LVR-Klinik Langenfeld

Fachkrankenhaus für Psychiatrie und Psychotherapie
Kölner Strasse 82
40764 Langenfeld

Tel.: 02173 / 102-2020
Fax: 02173 / 102-2029

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Web: www.klinik-langenfeld.lvr.de
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Dienstag, 30. November 2010
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung (ThUG)weiter lesen