Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
zur traditionellen Frühjahrstagung der Bundesdirektorenkonferenz am 26./27.04.2007 möchte ich Sie herzlich in das SCHLEI-Klinikum Schleswig FKSL, Am Damm 1, 24837 Schleswig, (Turnhalle Hesterberg) einladen.
Mit dem § 118 SGB V sind stationäre Einrichtungen der Psychiatrie und Psychotherapie ermächtigt, psychisch Kranke, die wegen der Art, Schwere und Dauer ihrer Erkrankung der ambulanten Behandlung durch Institutsambulanzen bedürfen, in solchen tatsächlich zu behandeln. Die Pati-entengruppe wurde, wie in § 118 (2) vorgegeben, in einer Rahmenvereinbarung der Spitzenverbände der Krankenkassen gemeinsam und einheitlich mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung konkretisiert.
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